Putativnotwehr

Putativnotwehr
Pu|ta|tiv|not|wehr 〈f.; -; unz.〉 Notwehr, die auf der irrigen Annahme einer Bedrohung beruht

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Pu|ta|tiv|not|wehr, die (Rechtsspr.): Abwehrhandlung in der irrtümlichen Annahme, die Voraussetzungen der Notwehr seien gegeben: auch die in solchen Fällen gern benutzte Juristenkrücke der P. kann für den Aachener Schuss nicht ernsthaft herhalten (Spiegel 43, 1980, 67).

Universal-Lexikon. 2012.

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